Schwangerenvorsorge

 

Die Schwangerenvorsorge kann von der Hebamme oder von/vom Gynäkologin/en durchgeführt werden. 

Ich als Hebamme bin berechtigt, die Schwangerenvorsorge genauso wie ein/e Frauenarzt/ärztin durchzuführen, mit Ausnahme des Ultraschalls.

 

In der Regel findet die Untersuchung bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach zweiwöchentlich bis zum errechneten Geburtstermin (12 Vorsorgen). Zur Vorsorge gehören unter anderem die Errechnung des Geburtstermins, Blutdruckmessung sowie Blut- und Urinuntersuchung, das Abhören der kindlichen Herztöne, ebenso wie das Ertasten der Lage und der Größe des Ungeborenen.

 

 

Die Krankenkasse sieht in der Schwangerschaft drei Basisultraschalluntersuchungen vor. Lediglich bei medizinischen Indikationen sind es mehr.

 

Weitere Informationen finden Sie unten in der PDF-Datei.

 

 

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© Hebamme Nadine Lammers